In der letzen Sitzung der Gemeindevertretung Mönkeberg im März setzten die Fraktionen der SPD und der UWG Mönkeberg unter dem Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung über die grundsätzliche Vorgehensweise mit gemeindlichen Erbbaurechten“ mit ihrer eigenen Stimmenmehrheit von nur einer Stimme ein Verkaufsangebot für alle gemeindeeigenen Erbbaugrundstücke gegen die Stimmen der CDU und der Grünen durch.
Alle Unterlagen zu dieser Entscheidung sind öffentlich im Bürgerinformationssystem unter folgendem Link einsehbar: Link zur Sitzung
Nach der Vorstellung des Antrags durch die SPD und die UWG stellte Derek Palme, Fraktionsvorsitzender der CDU, die Frage, welche Vorteile ein Verkauf der Grundstücke für die Gemeinde bieten würde.
Diese Frage blieb seitens der Antragsteller unbeantwortet, sodass sich der Verdacht aufdrängt, dass SPD und UWG nicht im Sinne der Gemeinde, sondern zugunsten Einzelner entschieden haben.
Die CDU-Fraktion setzt sich für das Wohl der Gemeinde ein. Wir vertreten die Auffassung, dass gemeindeeigene Grundstücke im Besitz der Gemeinde verbleiben sollten, um langfristig von den Erbpachtzinsen zu profitieren. Angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde Mönkeberg würde ein Verkauf keinen nachhaltigen finanziellen Vorteil bieten, da der Erlös lediglich im aktuellen Haushaltsjahr zur Reduzierung des Fehlbedarfsausgleichs beitragen würde, bereits im nächsten Jahr ist diese Wirkung verpufft.
Sollten die Grundstücke hingegen im Eigentum der Gemeinde verbleiben, könnten diese zukünftig von jährlichen Einnahmen in Höhe von ca. 100.000 EUR profitieren, basierend auf einem Erbbauzins von 2 % des aktuellen Bodenrichtwerts.
Ein Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken sollte nur in Ausnahmefällen und zum Vorteil der Gemeinde in Erwägung gezogen werden – etwa wenn dadurch der Ankauf eines anderen Grundstücks für ein kommunales Projekt ermöglicht wird. In solchen Fällen muss der Verkaufspreis jedoch stets dem Marktwert entsprechen, ermittelt durch ein Gutachten. Die SPD und die UWG hingegen beabsichtigen, die Grundstücke lediglich zum aktuellen Bodenrichtwert zu veräußern. Immerhin konnten wir durchsetzen, dass ein potenzieller Spekulationsgewinn aus einem Weiterverkauf innerhalb einer festgelegten Frist an die Gemeinde zurückfließt.
Es ist nicht die Aufgabe der Gemeinde, einzelne Grundstücksbesitzer auf Kosten der Allgemeinheit zu bevorzugen – insbesondere dann nicht, wenn sie seit Jahren von niedrigen Erbbauzinsen von durchschnittlich 184 EUR pro Jahr pro Grundstück profitieren. Wer soziale Aspekte ins Feld führt, sollte vielmehr das mit einer breiten Bürgerbeteiligung und einstimmig verabschiedete Ortsentwicklungskonzept berücksichtigen. Darin ist festgehalten, dass die Gemeinde sich für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum – insbesondere für Seniorinnen, Senioren und kleine Haushalte – einsetzen sollte. Der Fokus sollte auf der Bereitstellung von Miet- und Wohnraum für Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte liegen, statt auf der Bevorteilung von Besitzern einer durchschnittlichen Grundstücksgröße von über 680 qm.
Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin für eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte bauliche und strukturelle Entwicklung in Mönkeberg einsetzen.
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