Bereits im April 2018 ist das Thema Straßenbaubeitragssatzung auf die fraktionsübergreifende Arbeitsgruppe Finanzen übertragen worden mit der Bitte Möglichkeiten für Alternativen aufzuzeigen bzw. eine Anpassung der derzeitigen Satzung zu erarbeiten.
Schnell wurde klar, dass
- sich das Modell der wiederkehrenden Beiträge (am Beispiel Husum) leider derzeit noch nicht als rechtssicher darstellt,
- wir derzeit keine Möglichkeit haben, eine Steuer/Gebühr für die Ansparung von Infrastrukturmitteln zu erheben, da das kommunale Abgabengesetz dieses noch nicht vorsieht,
- bei einer endgültigen Lösung berücksichtigt werden muss, dass auch die Bürger entlastet werden, die bereits Straßenbaubeitragsgebühren gezahlt haben,
- es eine Illusion ist, auf kurzfristige Bundesund Landesmittel zu hoffen, die eine - auch von uns bevorzugte - sofortige Abschaffung der Straßenbaubeitragssatzung ermöglichen würde,
- wir daher in einem ersten Schritt eine Übergangslösung schaffen müssen, die zur Entlastung aller Betroffenen führt und eine gerechtere Kostenbelastung für Eigentümer von Eckgrundstücken beinhaltet,
- bei der derzeitigen Haushaltslage Mönkebergs jegliche Mindereinnahmen durch eine Form der Gegenfinanzierung kompensiert werden müssen.
Am 12. Dezember 2018 hat die Arbeitsgruppe Finanzen dann ihre erarbeitete Empfehlung dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorgelegt (verschiedene Berechnungsmodelle waren als Grundlage beigefügt). Bei der anschließenden Diskussion mussten wir überrascht feststellen, dass eine der Fraktionen, die vorher für die komplette Abschaffung der Beitragssatzung war, nicht einmal die Ermäßigung mittragen wollte. Eine andere Fraktion war grundsätzlich gegen eine Absenkung/Abschaffung der Beitragssätze. Leider hat keine der beiden vorgenannten Fraktionen an der Erarbeitung noch der Erstellung der schlussendlichen Empfehlung teilgenommen oder aber im Finanzausschuss eine andere Alternative beantragt.
Unter anderem hat die Arbeitsgruppe eine möglich Gegenfinanzierung über eine weitere Erhöhung der Grundsteuer und entsprechende finanzielle Auswirkungen unter Mithilfe der Amtsverwaltung vorgetragen und zur Diskussion gestellt.
In der anschließenden Beratung zum Haushalt 2019 waren sich die Fraktionen am Ende einig und hielten fest (Niederschrift FA 12.12.18):
„Zum Beschluss der Gebührensenkung in der Straßenausbaubeitragssatzung wird der Finanzausschuss bis zum 30.06.2019 eine Gegenfinanzierung, auch unter Einbeziehung neuer möglicher Einnahmequellen (FAG) erarbeiten, um die aktuellen Verluste bis zur Wirksamkeit eines tragfähigen Abrechnungssytems zu kompensieren.“
Wir würden uns wünschen, dass zukünftig ALLE Fraktionen mit ihren Ideen und Meinungen in ALLEN Arbeitsgruppen vertreten sind, um in einem guten Austausch gemeinsam Mönkeberg voranzubringen.
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